Ablauf:
Nach Ihrer Anfrage werde ich Ihnen zeitnah eine Rückmeldung geben und Ihnen einen Termin für ein ausführliches Vorgespräch anbieten, das dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Diagnostik dient. Hier besprechen wir Ihre Wünsche, Anforderungen und Ziele. Im Anschluss werde ich Ihnen einen vorläufigen, auf Sie zugeschnittenen Behandlungsvorschlag machen und eine Einschätzung zur Behandlungsdauer abgeben. Eine ausführlichen Anamnese folgt in späteren Verlauf. Sie haben dann die Möglichkeit in Ruhe zu überlegen, ob Sie sich mit mir eine solche gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.
Termine werden möglichst gemäß Ihren Wünschen vereinbart. Nach Unterzeichnung einer Therapievereinbarung beginnen wir zeitnah mit den Sitzungen.
Alle Inhalte der Beratung und der Therapie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Alle Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Honorar:
Bitte beachten Sie vor einer Kontaktaufnahme, dass ich nicht mit den gesetzlichen Kassen abrechnen kann und Sie die Kosten für eine Einzeltherapie in den meisten Fällen selbst tragen müssen. Manche Privatkassen erstatten eine psychotherapeutische Behandlung bei einem Heilpraktiker (Psychotherapie), wenn Ihr Vertrag eine Behandlung durch einen Heilpraktiker beinhaltet – dies ist im Vorfeld von Ihnen mit Ihrer Krankenkassen zu klären.
Das Honorar beträgt:
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie grundsätzlich nur, wenn es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt. Es findet z.B. keine Leistungsübernahme für Erziehungs-, Ehe-, Lebens- Kindeswunsch- und Sexualberatung statt. Folgende Richtlinienverfahren werden dann von der KV übernommen:
Heilkundliche Leistungen, die Sie selber tragen, können in der Regel als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte überlegen Sie, bevor Sie die Finanzierung entscheiden:
Will ich eine von Krankenkassen finanzierte Psychotherapie?
Wenn Sie einen von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapeuten in Anspruch nehmen wollen, berücksichtigen Sie bitte, dass die Krankenkasse Psychotherapie nur bezahlt, wenn der Psychotherapeut Sie gegenüber der Krankenkasse als „psychisch krank“ definiert und Ihnen dafür eine Diagnose stellt.
Wenn Sie nach einer solchen krankenkassenfinanzierten Psychotherapie
Vor einer Verbeamtung wird in der Regel ebenfalls eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.
Weitgehend kostenfreie Beratung und Unterstützung können Sie für bestimmte Lebensfragen auch von Beratungsstellen erhalten.
Praxis für Psychotherapie und EMDR
Ruth Wagner-Fell
Dipl. Sozialpädagogin und
Heilpraktikerin (Psychotherapie)
Sülzburgstraße 29
50937 Köln
+49 2205 9379487
info@psychotherapie-wagner-fell.de